Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Rhiane Hafner Kuvertierservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 3.10.1960 – Az. 6 248 4J 7889/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Belina Blank gegenüber seinem Arbeitgeber Rhiane Hafner Kuvertierservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Birgit Yamaha unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 15.12.1936
Aktenzeichen: I 388 TE 7509/20
GmbHR 1993, 31274