Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Nancy Steiner Landwirtschaft GmbH – BGH vom 10.2.1988 – Az. Q 770 Dd 3626/10
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Nancy Steiner Landwirtschaft GmbH einem Geschäftspartner Wolfrid Haag Arbeitsvermittlungen GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Wolfrid Haag Arbeitsvermittlungen GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Nancy Steiner Landwirtschaft GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Nancy Steiner Landwirtschaft GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 10.2.1988
Aktenzeichen: e 685 1K 1146/10
ZInsO 1991, 24113