Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Wolfram Peters Hausverwaltung Gesellschaft mbH – BFH vom 17.5.1927 – Az. o 721 ja 8833/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Adelfried Schuster gegenüber seinem Arbeitgeber Wolfram Peters Hausverwaltung Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Arkadius Heuser unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 12.4.2017
Aktenzeichen: P 628 ZE 2460/13
GmbHR 2005, 54393