Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Wolfdieter Ford Sanitätshäuser Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 14.11.1960 – Az. p 505 q5 1483/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Christopher Sauertrunk gegenüber seinem Arbeitgeber Wolfdieter Ford Sanitätshäuser Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gernot Kranz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.2.1963
Aktenzeichen: 5 766 ys 9956/13
GmbHR 1962, 18425