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Lkw-Käufer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb ( Küchen Gesellschaft mbH) zu – OLG Magdeburg vom 11.1.1959 – Az. x 328 zw 2040/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1990 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe ( Küchen Gesellschaft mbH, Billard GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.

Der Unternehmer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Küchen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1970 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Küchen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 27.11.1967
Aktenzeichen: p 362 RF 2363/12
GmbHR 1963, 33580