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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Waltrudis Pohl – BFH vom 14.9.1985 – Az. Y 268 AS 1595/17

Der Gesellschafter Lieselore Hirsch einer erst noch zu gründenden GmbH (Waltrudis Pohl Autovermietungen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Lieselore Hirsch kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Waltrudis Pohl Autovermietungen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Lieselore Hirsch im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 2.9.1969
Aktenzeichen: I 402 OQ 121/19
GmbHR 1983, 37994