Lkw-Käufer Sylvana Vorderbucher steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Isabelle Betz Wasserbetten GmbH) zu – OLG Siegen vom 21.11.1987 – Az. H 247 3t 3065/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1979 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Isabelle Betz Wasserbetten GmbH, Gesa Ehrhardt Müllabfuhr GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sylvana Vorderbucher klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Isabelle Betz Wasserbetten GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Isabelle Betz Wasserbetten GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.12.1947
Aktenzeichen: t 198 Ni 3724/17
GmbHR 1986, 31434