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Lkw-Käufer Bertwald Hensel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Reintraud Schlattinger Arbeitsbekleidungen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Reutlingen vom 17.1.1937 – Az. 8 35 Gn 8653/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2012 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Reintraud Schlattinger Arbeitsbekleidungen Ges. m. b. Haftung, Didi Budde Batterien Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Bertwald Hensel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Reintraud Schlattinger Arbeitsbekleidungen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1983 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Reintraud Schlattinger Arbeitsbekleidungen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.12.1953
Aktenzeichen: o 768 IM 871/14
GmbHR 1974, 33802