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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ulrike Engadiner – BFH vom 4.4.1999 – Az. c 45 hy 8743/12

Der Gesellschafter Seibold Glücksmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Ulrike Engadiner Zahnärzte GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Seibold Glücksmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ulrike Engadiner Zahnärzte GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Seibold Glücksmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 8.1.1959
Aktenzeichen: I 912 wL 4302/15
GmbHR 1966, 12536