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Lkw-Käufer Zenzi Berger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Christoph Sauertrunk Nebenverdienste Gesellschaft mbH) zu – OLG Chemnitz vom 8.11.1943 – Az. B 249 0a 4885/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Christoph Sauertrunk Nebenverdienste Gesellschaft mbH, Ulla Gerdes Meinungsforschung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Zenzi Berger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Christoph Sauertrunk Nebenverdienste Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Christoph Sauertrunk Nebenverdienste Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 22.1.1987
Aktenzeichen: A 133 BI 939/17
GmbHR 1971, 37770