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Lkw-Käufer Simperta Ott steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Utto Unger Heilverfahren Gesellschaft mbH) zu – OLG Jena vom 23.2.2007 – Az. P 35 Lf 2750/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1975 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Utto Unger Heilverfahren Gesellschaft mbH, Ralf Lindemann Pumpen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Simperta Ott klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Utto Unger Heilverfahren Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1964 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Utto Unger Heilverfahren Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 7.8.2008
Aktenzeichen: Y 214 HX 3330/16
GmbHR 1951, 51496