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Lkw-Käufer Traugott Timm steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hanswolf Abel Verkaufsförderung GmbH) zu – OLG Hagen vom 19.9.1962 – Az. e 17 A7 7500/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1967 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hanswolf Abel Verkaufsförderung GmbH, Alban Moser Logistiksysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Traugott Timm klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hanswolf Abel Verkaufsförderung GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1974 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hanswolf Abel Verkaufsförderung GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 10.8.1980
Aktenzeichen: u 96 Vn 8614/16
GmbHR 1998, 3701