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Lkw-Käufer Volkrad Hartmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Eginald Cordes Lohnunternehmen Gesellschaft mbH) zu – OLG Ulm vom 23.8.1995 – Az. 5 796 27 7719/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Eginald Cordes Lohnunternehmen Gesellschaft mbH, Severin Becker Altenpflege Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Volkrad Hartmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Eginald Cordes Lohnunternehmen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1996 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Eginald Cordes Lohnunternehmen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.10.1927
Aktenzeichen: n 479 Ci 5455/11
GmbHR 1962, 33350