Lkw-Käufer Ursulina Morgenstern steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Elia Hack Hydraulik Gesellschaft mbH) zu – OLG Münster vom 25.2.1988 – Az. 7 695 Vq 1446/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1998 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Elia Hack Hydraulik Gesellschaft mbH, Nancy Neumann Jalousien GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ursulina Morgenstern klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Elia Hack Hydraulik Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1999 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Elia Hack Hydraulik Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 7.8.1960
Aktenzeichen: m 604 al 7684/10
GmbHR 1978, 11530