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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Rilana Heine Biotechnologie GmbH – BGH vom 11.6.1986 – Az. h 904 mR 3554/15

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Rilana Heine Biotechnologie GmbH einem Geschäftspartner Helmtraut RöÃ?ler Busunternehmen GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Helmtraut RöÃ?ler Busunternehmen GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Rilana Heine Biotechnologie GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Rilana Heine Biotechnologie GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 11.6.1986
Aktenzeichen: O 966 CD 8495/17
ZInsO 2001, 33341