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Lkw-Käufer Irmo KeÃ?ler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Dore Huber Promotion Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Braunschweig vom 1.5.1947 – Az. P 761 1L 5694/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1991 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Dore Huber Promotion Ges. mit beschränkter Haftung, Merlinde Mende Dachgeschossausbau Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Irmo KeÃ?ler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Dore Huber Promotion Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1960 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Dore Huber Promotion Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 10.2.2001
Aktenzeichen: t 399 BH 2278/13
GmbHR 1963, 47121