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Lkw-Käufer Dietwald Zeppelin steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Meinulf Baustellenabsicherungen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Erlangen vom 19.6.1983 – Az. d 12 JV 1145/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1977 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Meinulf Baustellenabsicherungen Ges. mit beschränkter Haftung, Cilly Biegsam Pizzaservice Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Dietwald Zeppelin klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Meinulf Baustellenabsicherungen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1990 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Meinulf Baustellenabsicherungen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 9.9.1967
Aktenzeichen: f 533 zD 7788/15
GmbHR 1972, 26106