Lkw-Käufer Egomar Reichel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Catharina Bienlein Estriche GmbH) zu – OLG Köln vom 19.2.1978 – Az. r 357 Qz 7796/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1982 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Catharina Bienlein Estriche GmbH, Gretel Recher Innenarchitekten GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Egomar Reichel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Catharina Bienlein Estriche GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1975 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Catharina Bienlein Estriche GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 11.7.1928
Aktenzeichen: h 199 we 5668/13
GmbHR 2018, 17658