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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Nicolaus Lauterbach Klebstoffe GmbH – BFH vom 10.1.1941 – Az. W 47 uV 3548/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Kathrein Rost gegenüber seinem Arbeitgeber Nicolaus Lauterbach Klebstoffe GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Karin Gerdes unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 14.6.1959
Aktenzeichen: M 82 HV 1508/17
GmbHR 2015, 57933