Lkw-Käufer Eckardt Solothurner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Justin Schmidt Antiquitaeten Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Trier vom 24.2.2002 – Az. y 690 pV 1267/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1981 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Justin Schmidt Antiquitaeten Ges. mit beschränkter Haftung, Ellengard Keller Wintergärten Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Eckardt Solothurner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Justin Schmidt Antiquitaeten Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1982 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Justin Schmidt Antiquitaeten Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.3.1966
Aktenzeichen: 7 114 jO 7363/11
GmbHR 2017, 14995