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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Maik Pohlmann Models Ges. mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Gelsenkirchen vom 13.4.2019 – Az. M 625 rc 7663/18

Der Insolvenzverwalter Trude Adair ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Maik Pohlmann Models Ges. mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Maik Pohlmann anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 647 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 252.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Maik Pohlmann Models Ges. mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Gelsenkirchen nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Gelsenkirchen vom 13.4.2019
Aktenzeichen: u 165 zS 4964/15
jurisPR-InsR 1954, 13764