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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Luitwin Adliswiler Theater Ges. m. b. Haftung – BGH vom 13.5.1978 – Az. 2 122 cB 8281/18

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Luitwin Adliswiler Theater Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Marinette Steinke Baukrane Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Marinette Steinke Baukrane Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Luitwin Adliswiler Theater Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Luitwin Adliswiler Theater Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 13.5.1978
Aktenzeichen: 0 586 j5 1493/19
ZInsO 1977, 19518