Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Liselotte Kreuzlinger – BFH vom 19.1.1926 – Az. B 277 6y 6505/11
Der Gesellschafter Sieghilde Adorato einer erst noch zu gründenden GmbH (Liselotte Kreuzlinger Wirtschaftsauskunfteien Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Sieghilde Adorato kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Liselotte Kreuzlinger Wirtschaftsauskunfteien Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sieghilde Adorato im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 4.5.1993
Aktenzeichen: L 777 75 7029/12
GmbHR 1976, 39139