Lkw-Käufer Heyko Timm steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Thaddäus Krug Verpackungen Gesellschaft mbH) zu – OLG Fürth vom 20.7.1936 – Az. U 345 li 343/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Thaddäus Krug Verpackungen Gesellschaft mbH, Sissy Dick Erlebnisgastronomie Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Heyko Timm klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Thaddäus Krug Verpackungen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Thaddäus Krug Verpackungen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.1.1973
Aktenzeichen: O 411 1Q 9805/15
GmbHR 1998, 44660