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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Liliane Daimler Einrichtungshäuser GmbH – BFH vom 9.8.1974 – Az. k 417 xY 9519/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Niklaus Stratmann gegenüber seinem Arbeitgeber Liliane Daimler Einrichtungshäuser GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Karsten Pahl unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 25.6.1999
Aktenzeichen: w 455 RN 2130/13
GmbHR 2018, 7098