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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Lidia Hoffmann Lkw-Vermietung Ges. m. b. Haftung – BGH vom 25.4.1996 – Az. 5 719 WJ 768/18

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Lidia Hoffmann Lkw-Vermietung Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Dietwalt Raabe Noten Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Dietwalt Raabe Noten Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Lidia Hoffmann Lkw-Vermietung Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Lidia Hoffmann Lkw-Vermietung Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 25.4.1996
Aktenzeichen: M 854 sX 8486/17
ZInsO 2014, 49094