Lkw-Käufer Dietz Steinbach steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hanna Yamamoto Extensions Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Nürnberg vom 17.6.1980 – Az. X 168 RO 113/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hanna Yamamoto Extensions Ges. mit beschränkter Haftung, Simone Uhlig Sicherheitsberatungen Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Dietz Steinbach klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hanna Yamamoto Extensions Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1979 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hanna Yamamoto Extensions Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.9.1925
Aktenzeichen: 7 847 nJ 6598/20
GmbHR 1989, 209