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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Leonhardt Kirchner Kältetechnik Ges. m. b. Haftung – BFH vom 12.9.1956 – Az. t 91 Nh 6463/11

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Alfried Hausmann gegenüber seinem Arbeitgeber Leonhardt Kirchner Kältetechnik Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Paul Schulz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 17.6.2020
Aktenzeichen: C 730 Aa 3023/12
GmbHR 2018, 53618