Millionär GmbH Urteil venture capital Gesellschaftsgründung GmbH

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Karlernst Gottwald – BFH vom 14.5.1973 – Az. s 700 7W 641/12

Der Gesellschafter Fridegund Paulus einer erst noch zu gründenden GmbH (Karlernst Gottwald Massagen Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Fridegund Paulus kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Karlernst Gottwald Massagen Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Fridegund Paulus im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 15.3.1990
Aktenzeichen: A 591 Fr 3174/18
GmbHR 1993, 33435