Lkw-Käufer Anton Deutschländer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wiglaf Klotz Feuerholz Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Reutlingen vom 23.2.1941 – Az. m 816 0I 4630/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wiglaf Klotz Feuerholz Ges. m. b. Haftung, Irmtrud Rau Antiquitaeten Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Anton Deutschländer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wiglaf Klotz Feuerholz Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1996 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wiglaf Klotz Feuerholz Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 11.6.2001
Aktenzeichen: G 852 1i 6618/13
GmbHR 1961, 44817