Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Isedore Lindner mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 23.11.1962 – Az. P 467 wu 2235/19
Der Geschäftsführer Isedore Lindner ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 52 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Isedore Lindner, der zusammen mit seinem Bruder Meinhard Steffen Gesellschafter der Isedore Lindner Rehabilitationsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 3 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 5.6.1948
Aktenzeichen: P 143 zX 7385/13
StuB 2005 , 46292