Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Irmlind Ypsilon Antennen Ges. m. b. Haftung – BGH vom 1.9.1987 – Az. E 321 2t 956/17
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Irmlind Ypsilon Antennen Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Wilfrid Preu� Bausanierungen GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Wilfrid Preu� Bausanierungen GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Irmlind Ypsilon Antennen Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Irmlind Ypsilon Antennen Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 1.9.1987
Aktenzeichen: P 775 P3 9776/11
ZInsO 1972, 40288