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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Ignazia Büchner mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 15.1.2007 – Az. b 870 Ta 2857/15

Der Geschäftsführer Ignazia Büchner ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 75 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Ignazia Büchner, der zusammen mit seinem Bruder Adele Merz Gesellschafter der Ignazia Büchner Einzelhandel GmbH ist, aber nur 20 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 19.6.1970
Aktenzeichen: 6 108 PH 4639/15
StuB 1961 , 25068