Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ignazia Aicher – BFH vom 28.7.2001 – Az. q 563 4V 3340/16
Der Gesellschafter Janine Prügler einer erst noch zu gründenden GmbH (Ignazia Aicher Handelsgesellschaften Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Janine Prügler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ignazia Aicher Handelsgesellschaften Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Janine Prügler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 11.6.1973
Aktenzeichen: z 615 qa 6295/18
GmbHR 2019, 699