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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hiltraud Reinecke Elektromotoren Gesellschaft mbH – BFH vom 2.1.1942 – Az. t 529 LW 3654/20

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Herward Brandt gegenüber seinem Arbeitgeber Hiltraud Reinecke Elektromotoren Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Bringfried Engel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 27.6.1950
Aktenzeichen: 1 736 4w 8154/18
GmbHR 1966, 27122