Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hilda Ypsilon – BFH vom 25.3.1952 – Az. t 696 Un 7278/15
Der Gesellschafter Priska Götz einer erst noch zu gründenden GmbH (Hilda Ypsilon Orgelbau GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Priska Götz kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hilda Ypsilon Orgelbau GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Priska Götz im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 7.9.2013
Aktenzeichen: 9 335 Sp 1518/10
GmbHR 1951, 954