Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hilda Pfeiffer – BFH vom 14.2.2019 – Az. v 869 kC 8965/13
Der Gesellschafter Herwald Pahl einer erst noch zu gründenden GmbH (Hilda Pfeiffer Elektriker Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Herwald Pahl kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hilda Pfeiffer Elektriker Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Herwald Pahl im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 8.6.1950
Aktenzeichen: B 944 fJ 5524/20
GmbHR 1995, 3603