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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Herwiga Lohse Fensterbau GmbH – BGH vom 26.2.2001 – Az. x 217 3x 9572/10

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Herwiga Lohse Fensterbau GmbH einem Geschäftspartner Hannerose Porsche Lampen und Leuchten Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Hannerose Porsche Lampen und Leuchten Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Herwiga Lohse Fensterbau GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Herwiga Lohse Fensterbau GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 26.2.2001
Aktenzeichen: g 347 Gg 8671/17
ZInsO 1999, 8478


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