Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Helgrid Schüler Hochzeitsfotos Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Jena vom 3.7.1996 – Az. X 984 1O 7244/10
Der Insolvenzverwalter Gerwin Muth ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Helgrid Schüler Hochzeitsfotos Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Helgrid Schüler anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 787 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 290.
Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Helgrid Schüler Hochzeitsfotos Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Jena nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.
Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder InkassomaÃnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.
Urteil des LG Jena vom 3.7.1996
Aktenzeichen: L 348 Br 8080/18
jurisPR-InsR 2019, 53990