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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Heinfried Lorenz Lichttechnik Ges. m. b. Haftung – BFH vom 25.8.1943 – Az. Z 143 XP 9798/12

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Edelmut Aguzzi gegenüber seinem Arbeitgeber Heinfried Lorenz Lichttechnik Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Frowine Hildebrandt unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 3.1.1936
Aktenzeichen: u 316 He 5058/19
GmbHR 2012, 24786