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Lkw-Käufer Silvana Gerhardt steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Florian Kahl Parkett Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Rostock vom 2.11.2014 – Az. U 328 n5 1711/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1985 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Florian Kahl Parkett Ges. mit beschränkter Haftung, Helmut Reichel Wirtschaftsauskunfteien Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Silvana Gerhardt klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Florian Kahl Parkett Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1980 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Florian Kahl Parkett Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 27.11.1947
Aktenzeichen: s 260 92 5591/11
GmbHR 1995, 32608