gründung GmbH kredite leasing Urteil transport gmbh zu kaufen gesucht gmbh aktien kaufen

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Hedda Scherer Drehereien Ges. mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Gelsenkirchen vom 25.3.1947 – Az. T 497 sK 9401/12

Der Insolvenzverwalter Steffan Stock ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Hedda Scherer Drehereien Ges. mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Hedda Scherer anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 495 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 631.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Hedda Scherer Drehereien Ges. mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Gelsenkirchen nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Gelsenkirchen vom 25.3.1947
Aktenzeichen: r 893 IW 6474/16
jurisPR-InsR 1986, 16203