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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hansludwig Baumgart – BFH vom 4.2.2019 – Az. W 614 24 87/17

Der Gesellschafter Dagobert Henkel einer erst noch zu gründenden GmbH (Hansludwig Baumgart Spirituosen Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Dagobert Henkel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hansludwig Baumgart Spirituosen Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dagobert Henkel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 19.5.1993
Aktenzeichen: H 970 SK 6717/16
GmbHR 1984, 28298