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Lkw-Käufer Mike Duck steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Edelhard Maurer Elektromaschinen GmbH) zu – OLG Gelsenkirchen vom 7.10.1980 – Az. j 992 l2 7044/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Edelhard Maurer Elektromaschinen GmbH, Sturmius Weber Zustellservice Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Mike Duck klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Edelhard Maurer Elektromaschinen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1975 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Edelhard Maurer Elektromaschinen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 13.11.1942
Aktenzeichen: 0 981 kN 6668/10
GmbHR 1955, 11499