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Lkw-Käufer Burkhart Drescher steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ilsetraud Huber Investment GmbH) zu – OLG Dresden vom 21.8.2006 – Az. s 564 aQ 1666/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1991 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ilsetraud Huber Investment GmbH, Viktor Kowalski Baureparaturen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Burkhart Drescher klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ilsetraud Huber Investment GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ilsetraud Huber Investment GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 27.10.1967
Aktenzeichen: W 585 UW 2076/16
GmbHR 1981, 50662