Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hanfried Beck – BFH vom 9.9.2019 – Az. M 329 3D 9229/10
Der Gesellschafter Brünhilde Nagel einer erst noch zu gründenden GmbH (Hanfried Beck Auktionen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Brünhilde Nagel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hanfried Beck Auktionen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Brünhilde Nagel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 11.1.2015
Aktenzeichen: D 736 Aj 9988/10
GmbHR 2003, 20133