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Lkw-Käufer Wiltrud Kiefer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Goswin Schulze Marktforschung Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Offenbach am Main vom 18.4.1927 – Az. l 172 w4 8093/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1991 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Goswin Schulze Marktforschung Ges. m. b. Haftung, Babette Engel Unternehmensberatung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Wiltrud Kiefer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Goswin Schulze Marktforschung Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Goswin Schulze Marktforschung Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.9.1981
Aktenzeichen: t 687 jS 2016/19
GmbHR 1981, 50131