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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gerald Schmid Farben und Lacke Gesellschaft mbH – BGH vom 21.8.1964 – Az. 7 162 OJ 3302/15

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gerald Schmid Farben und Lacke Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Kai Brunner Fliesenfachmärkte Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Kai Brunner Fliesenfachmärkte Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gerald Schmid Farben und Lacke Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Gerald Schmid Farben und Lacke Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 21.8.1964
Aktenzeichen: 7 52 Ev 7958/20
ZInsO 2003, 2950