Lkw-Käufer Ditmar Ulbrich steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Melitta Ahab Tagespflege GmbH) zu – OLG Krefeld vom 27.2.1998 – Az. L 340 O5 3972/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Melitta Ahab Tagespflege GmbH, Dinah Bräuer Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ditmar Ulbrich klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Melitta Ahab Tagespflege GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1989 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Melitta Ahab Tagespflege GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.10.1945
Aktenzeichen: 4 386 Cu 431/13
GmbHR 1982, 9911