Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gabriele Wieland Haus- und Grundstücksverwaltung Gesellschaft mbH – BFH vom 3.6.1996 – Az. 3 509 Ty 722/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Annik Stuart gegenüber seinem Arbeitgeber Gabriele Wieland Haus- und Grundstücksverwaltung Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hiltrun Callmelater unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 21.2.1931
Aktenzeichen: m 441 jr 2709/13
GmbHR 1987, 5571